Ronny Brandt
Sachverständiger
für Schäden und Bewertung
von Booten und Yachten
mit TÜV Rheinland zertifizierter Qualifikation
Sofortkontakt: 0172 6361788
Die Begutachtung eines Schadens in vollem Umfang und Höhe, die Bestimmung des aktuellen Wertes eines Bootes oder einer Yacht sind für die allermeisten Wassersportfreunde nahezu unmöglich. Mithilfe der fundierten Sach- und Fachkennstnisse eines zertifizierten Sachverständigen wird es möglich, Ihre Interessen durchzusetzen, sei es bei der Regulierung eines Schadens bei der Versicherung, der Bestimmung des angemessenen Verkaufswertes ihres Bootes
oder dem einer Wunschyacht. Das richtige Gutachten genießt eine hohe Akzeptanz und Anerkennung in der Gesellschaft und bietet ihnen somit große Vorteile bei der Durchsetzung ihrer monetären Interessen und hält im Streitfall auch gerichtlichen Auseinandersetzungen stand. Als zertifizierter Sachverständiger erstelle ich auf Wunsch die nachfolgend kurz beschriebenen Gutachten - immer nach unabhängigen, unparteiischen und objektiven Prinzipien.
Schadengutachten
Jeder Geschädigte im Haftpflichtschadenfall (Begriff) hat das Recht auf Inanspruchnahme eines unabhängigen zertifizierten Sachver-ständigen seiner Wahl ab Überschreitung der 'Bagatellschadengrenze' (750 €) und einen Rechtsanwalt seiner Wahl! Die Versicherung des Unfallverursaches ist verpflichtet, die anfallenden Kosten zu übernehmen.
Das Schadengutachten, das Yacht Expert Brandt erstellt, ist umfangreich und sehr wertig. Es beinhaltet die Beschreibung des Schadenbildes und Ausmaßes und den detaillierten Reparaturweg in vorheriger Abstimmung und Beratung mit der zu beauf-tragenden Reparaturwerft / Reparaturfirma. Ziel ist die Wiederherstellung nach Herstellervorgaben bzw. die sach- und fachgerechte Reparatur. Weiter kalkuliert der Gutachter die Höhe aller Reparaturkosten, recherchiert und bewertet den Wiederbeschaffungswert (Begriff) des Bootes und prüft die gegebenenfalls zu berücksichtigende Wertminderung. Nach den Vorgaben der technischen Fotographie beinhaltet das Gutachten eine aussagekräftige Foto-dokumentation des Schadenbereiches.
Das Gutachten wird elktronisch erstellt und durch Mehrfachabsicherung für 10 Jahre geschützt eingelagert bzw. gespeichert. Der Sachverständige liefert das Gutachten an alle Anspruchberechtigten per E-Mail im schreibgeschützten Dateiformat aus. Auf Wunsch werden auch gedruckte Schadengutachten zugestellt. Anders verhält es im Kasko-Schadenfall (Begriff) (kein Fremdverschulden). Hier beauftragt der Kaskoversicherer selbst einen Sachverständigen zur Begutachtung eines Schadens. Ziel einer Kaskoreparatur ist in der
Regel die Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit. Die Versicherung zahlt begleicht die Kosten auf Basis des erstellten Gutahtens, abzüglich der im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Aufbau und Inhalt des erstellten Gutachtens ändert sich nicht.
Wertgutachten
Um ein gebrauchtes Boot oder Yacht bei einer Versicherung neu zu versichtern, verlangt diese oft ein Wertgutachten, um den Versicherungswert, in der Regel der Zeitwert (Begriff) zu ermitteln. Dieser ist maßgeblich für die Höhe der Versicherungssumme. Dient das eigene Boot als Bewertungsobjekt, also als Sicherheit für Kredite (Beleihungswert) oder als Kapitaleinlage (Sachwert) in Unternehmen, verlangt die Kreditbank ebenfalls ein Wertgutachten. Nicht zu vergesssen sind Wertermittlungen bei Vermögensauseinandersetzungen.
Eine ganz wesentliche Rolle spielt das Wertgutachten beim Verkauf oder Kauf. Mit Hilfe eines unabhängig erstellten Wertgutachtens hat der Verkäufer ein starkes Argument für den Preis, den er erzielen möchte. Ein potentieller Kaufinteressent widerum erhält mit dem Gutachten eine detaillierte Unterlage zu allen Stärken und Schwächen des Wunschobjektes. Liegt für ein zum Verkauf stehendes Boot kein Wertgutachten vor, beauftragen potentielle Käufer sehr oft einen Sachverständigen, um das Fahrzeug detailliert zu begutachten und bewerten zu lassen. So sichert sich der Kauf- interessent sowohl beim Kaufpreis ab und vermeidet eventuell nach dem Kauf auftretende böse Überraschungen an der gekauften Yacht. Der Preis für ein Wertgutachten ist somit als sehr sinnvoller Teil des Kauf- und Verkauspreises zu sehen.
Inhaltlich umfasst das Wertgutachten folgende Komponenten: Marktanalyse zu Boot oder Yacht mit Verkehrs-/ Marktwert, alle Ausstattungsmerkmale der Yacht und deren Erhaltungszustnd, Auflistung der technischen Ausstattung und Funktionserprobung, wertsteigernde zusätzliche Austattungen oder Sonderausstattngen, allgemeiner Pflegezustand des Bootes, wertmindernde Faktoren wie z.B. Altschäden (nicht repariert), hohe Laufleistung des Motors, Osmoseverdacht etc.. Anhand aller Merkmale errechnet der zertifizierte Sachverständige den Zeitwert des Bootes. Eine umfangreiche Fotogallerie rundet das Wertgutachten abschließend ab.
Technisches Gutachten
Bei Aggregatschäden, Brandursachenermittlungen, Diebstahlschäden, Lackierungsmängeln oder Funktionsausfällen an Bauteilen erstelle ich für Sie ein umfassendes technisches Gutachten. In einer detaillierten Dokumentation kläre ich spezifische Schaden-zusammenhänge und beleuchte den Sachverhalt umfänglich.
Technische Gutachten können, Feststellungen zu Ursache, zum Umfang und der Verantwortlichkeit bei Schäden an Aggregaten, zum Beispiel bei Motor- und Getriebeschäden umfassen. Ermittelt werden neben der Schadenursache, die wirtschaftlichste Reparaturmöglichkeit, die zu erwartenden Reparaturkosten und weitere relevante Werte, wie z.B. der Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Weiterhin dienen technische Gutachten zur Aufklärung/Ursachenermittlung von aufgetretenen Schäden, nachdem ein Umbau von Fahrzeugen, einem Austausch oder einer Reparatur von Aggregaten.
Zum Umfang eines technischen Gutachtens gehören Schadenumfang, Schadenursache, Verantwortlichkeit, Reparatur-kosten, Reparaturmöglichkeiten und Regulierungsrelevante Werte.
Für genaueste Untersuchungen, Analysen, Probeläufe etc. arbeitet Yacht Expert Brandt mit zahlreichen Fachwerkstätten, Laboren und Herstellern zusammen.,
Beweissicherungsgutachten
Sollte Ihr erworbenes Boot bereits kurz nach dem Kauf Mängel aufweisen, ist eine Prüfung auf Unfallschäden in Betracht zu ziehen. Bei nachträglich entdeckten Mängeln oder gar einem verschwiegenen Vorschaden durch Unfall, Kollission etc. stellt sich nun die Frage, ob der bezahlte Kaufpreis unter diesen Umständen noch angemessen war. Zunächst sollten Sie den Verkäufer zur Rede stellen und eine nachträgliche Einigung anstreben. Sollte dieser Versuch scheitern, bleibt oftmals leider nur der Klageweg. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Boot oder Yacht als unfallfrei (reparierter Vorschaden) deklariert wurde und keine Einigung über eine anteilige Rückerstattung des Kaufpreises oder eine sach- und fachgerechte Reparatur zu lasten des Verkäufers erzielt wurde.
Der zertifizierte Sachverständige sichert Beweise und erstellt ein aussagekräftiges Beweissicherungsgutachten mit umfangreichen Fotobeweisen über den Ist-Zustand Ihres Fahrzeuges. Dieses Gutachten dient somit als Grundlage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht.
Um dabei Ihre konkrete Forderung beziffern zu können, benötigen Sie natürlich eine konkrete Berechnung des hierdurch für
Sie entstandenen finanziellen Nachteils, seien es die Kosten zur Beseitigung der Mängel, oder einfach nur ein möglicherweise verbleibender Minderwert. All dies läßt sich durch Berechnung und Kalkulation der erforderlichen Nachbesserungsaufwendungen in einem Beweissicherungsgutachten dokumentieren.
Vor der Beauftragung eines solchen Beweissicherungsgutachtens klären Sie dabei allerdings in Ihrem eigenen Interesse zunächst, ob die Sachverständigenkosten möglicherweise von Ihrer Rechtschutzversicherung übernommen werden, denn bei derartigen Gutachten wird das Sachverständigenhonorar - im Gegensatz zum Schadengutachten - unmittelbar und direkt von Ihnen verlangt. Natürlich gilt auch hier das Angebot einer unverbindlichen Inaugenscheinnahme für den Fall, dass Sie sich über Ihren Verdacht dieser Mängel nicht sicher sein sollten.
Plausibilitätsgutachten
Diese Art Gutachten wird erforderlich, wenn zum Beispiel nach einer Kollission zweier Wasserfahrzeuge unterschiedliche Zeugenaussagen, Hergangsschilderungen und/oder Schadenprotokolle vorliegen. Der zertifizierte Sachverständige hat den Unfallhergang mit den beteiligten Wasserfahrzeugen nach zu simulieen, um festzustellen, ob und welcher Zusammenhang zwischen Kausalität und Plausibilität besteht.
Das Plausibilitätsgutachten wird vor dem sich ankündigenden Streitfall von Versicherungen erbeten , im Streitall vom Gericht selbst.
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